Private Verkäufer

PKW bis max. 5 lfm – 25,00 €

Jeder weitere Meter 10,00 €

gewerbliche Verkäufer

PKW bis max. 5 lfm – 45,00 €


Jeder weitere Meter 10,00 €

Marktordnung

  1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
    Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Ausstellungsbedingungen, die Ausführungs-
    und Gestaltungsrichtlinien sowie die Haus- und Platzordnung als verbindlich an.
  2. Ort der Veranstaltung
    Ort der Veranstaltung ist Festplatz in 63633 Birstein.
  3. Aufbau- und Veranstaltungszeiten
    Der Aufbau ist zwischen 7:00 Uhr und 8:45 Uhr möglich. Die Standbelegung erfolgt zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr.
  4. Ausstellungsobjekte
    Falls von einem Aussteller wiederholt nicht genehmigte Exponate angeboten werden, hat die Ausstellungsleitung das
    Recht, den Stand zu schließen. Das Gleiche gilt für Gegenstände, die durch Aussehen,
    Geruch, Geräusch oder offensichtlicher Mangelhaftigkeit als ungeeignet anzusehen sind,
    und grundsätzlich bei Verstößen gegen die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen.
    Es dürfen nur solche Gegenstände ausgestellt werden, die von Art und Beschaffenheit in
    den Rahmen eines Trödel- und Sammlermarktes passen.
    Alle Exponate, die den guten Sitten widersprechen, sind ausgeschlossen. Waren und
    Bücher, die mit Zeichen oder Symbolen der NS-Zeit versehen sind, sind ebenfalls vom
    Angebot ausgeschlossen.
    Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition oder Geschossen mit
    pyrotechnischer Wirkung sowie Hieb- und Stoßwaffen (Blankwaffen) auf Trödelmärkten ist
    gemäß §38 Abs. 1 des Waffengesetzes – WaffG – in der Fassung der Bekanntmachung
    vom 08.03.1976 verboten.
  5. Standzuteilung
    Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Besondere Wünsche der Aussteller
    werden nach Möglichkeit berücksichtigt,
  6. Abbau
    Der Abbau der Ausstellungsgüter darf grundsätzlich nur nach Beendigung der allg.
    Öffnungszeiten erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Veranstalter einen
    vorzeitigen Abbau genehmigen.
  7. Reinigung
    Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller. Für die Entsorgung sorgt der Aussteller.
    Bei starker Verschmutzung des Standplatzes wird dieser auf Kosten des Ausstellers durch
    den Veranstalter gereinigt.
  8. Gebühren und Zahlungsbedingungen
    Zahlung bei Ankunft auf dem Gelände.
    Die Standmiete ergibt sich aus dem Anmeldeformular.
  9. Haftungsausschluss
    Für Schäden, die Personen oder Sachen, insbesondere Ausstellungsgegenstände während
    des Aufenthaltes oder der Unterbringung auf dem Ausstellungsgelände erleiden, übernimmt
    der Veranstalter keine Haftung, insbesondere auch nicht für Schäden, die durch die
    Angestellten oder durch das dort verkehrende Publikum oder sonstige Umstände verursacht
    werden. Demnach wird für Schäden, die durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm,
    Explosion, Wassereinbruch, Durchregnen oder aus anderen Ursachen entstehen, kein
    Ersatz geleistet.
    Für die Bewachung seines Standes und seiner Ausstellungsgüter
    während der Besuchszeiten des Marktes hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Der
    Aussteller haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen
    Ausstellungsaufbau oder seine Ausstellungsgüter entsteht.
  10. Feuerschutz
    Die Inbetriebnahme elektrischer Warngeräte, Gasfeuerstellen sowie sonstiger offener
    Feuerstellen ist grundsätzlich verboten. Brennbare Flüssigkeiten, gleich welcher Art, dürfen
    an den Ausstellungsständen nicht gelagert werden.
  11. Schlussbestimmungen, Zuwiderhandlungen
    Den Anordnungen der Ordnungskräfte, der Feuerwehr und des Ordnungsamtes ist
    unbedingt Folge zu leisten. Die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen diese
    Bestimmungen führt zur Untersagung der Teilnahme am Flohmarkt bzw. wird mit der
    sofortigen Schließung des Standes geahndet. Der Teilnehmer kann weiterhin von der
    Teilnahme an künftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
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