Private Verkäufer
PKW bis max. 5 lfm – 25,00 €
Jeder weitere Meter 10,00 €
gewerbliche Verkäufer
PKW bis max. 5 lfm – 45,00 €
Jeder weitere Meter 10,00 €
Marktordnung
- Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Ausstellungsbedingungen, die Ausführungs-
und Gestaltungsrichtlinien sowie die Haus- und Platzordnung als verbindlich an. - Ort der Veranstaltung
Ort der Veranstaltung ist Festplatz in 63633 Birstein. - Aufbau- und Veranstaltungszeiten
Der Aufbau ist zwischen 7:00 Uhr und 8:45 Uhr möglich. Die Standbelegung erfolgt zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr. - Ausstellungsobjekte
Falls von einem Aussteller wiederholt nicht genehmigte Exponate angeboten werden, hat die Ausstellungsleitung das
Recht, den Stand zu schließen. Das Gleiche gilt für Gegenstände, die durch Aussehen,
Geruch, Geräusch oder offensichtlicher Mangelhaftigkeit als ungeeignet anzusehen sind,
und grundsätzlich bei Verstößen gegen die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen.
Es dürfen nur solche Gegenstände ausgestellt werden, die von Art und Beschaffenheit in
den Rahmen eines Trödel- und Sammlermarktes passen.
Alle Exponate, die den guten Sitten widersprechen, sind ausgeschlossen. Waren und
Bücher, die mit Zeichen oder Symbolen der NS-Zeit versehen sind, sind ebenfalls vom
Angebot ausgeschlossen.
Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition oder Geschossen mit
pyrotechnischer Wirkung sowie Hieb- und Stoßwaffen (Blankwaffen) auf Trödelmärkten ist
gemäß §38 Abs. 1 des Waffengesetzes – WaffG – in der Fassung der Bekanntmachung
vom 08.03.1976 verboten. - Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Besondere Wünsche der Aussteller
werden nach Möglichkeit berücksichtigt, - Abbau
Der Abbau der Ausstellungsgüter darf grundsätzlich nur nach Beendigung der allg.
Öffnungszeiten erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Veranstalter einen
vorzeitigen Abbau genehmigen. - Reinigung
Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller. Für die Entsorgung sorgt der Aussteller.
Bei starker Verschmutzung des Standplatzes wird dieser auf Kosten des Ausstellers durch
den Veranstalter gereinigt. - Gebühren und Zahlungsbedingungen
Zahlung bei Ankunft auf dem Gelände.
Die Standmiete ergibt sich aus dem Anmeldeformular. - Haftungsausschluss
Für Schäden, die Personen oder Sachen, insbesondere Ausstellungsgegenstände während
des Aufenthaltes oder der Unterbringung auf dem Ausstellungsgelände erleiden, übernimmt
der Veranstalter keine Haftung, insbesondere auch nicht für Schäden, die durch die
Angestellten oder durch das dort verkehrende Publikum oder sonstige Umstände verursacht
werden. Demnach wird für Schäden, die durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm,
Explosion, Wassereinbruch, Durchregnen oder aus anderen Ursachen entstehen, kein
Ersatz geleistet.
Für die Bewachung seines Standes und seiner Ausstellungsgüter
während der Besuchszeiten des Marktes hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Der
Aussteller haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen
Ausstellungsaufbau oder seine Ausstellungsgüter entsteht. - Feuerschutz
Die Inbetriebnahme elektrischer Warngeräte, Gasfeuerstellen sowie sonstiger offener
Feuerstellen ist grundsätzlich verboten. Brennbare Flüssigkeiten, gleich welcher Art, dürfen
an den Ausstellungsständen nicht gelagert werden. - Schlussbestimmungen, Zuwiderhandlungen
Den Anordnungen der Ordnungskräfte, der Feuerwehr und des Ordnungsamtes ist
unbedingt Folge zu leisten. Die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen diese
Bestimmungen führt zur Untersagung der Teilnahme am Flohmarkt bzw. wird mit der
sofortigen Schließung des Standes geahndet. Der Teilnehmer kann weiterhin von der
Teilnahme an künftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.